Bundesweit (ganz Österreich)
Begünstigte Auslandstätigkeit
Steuerfreistellung von bis zu 60% der laufenden Bezüge bei Auslandsentsendung
Österreichische Arbeitnehmer, die von ihrem heimischen Arbeitgeber für Bau- und Montagearbeiten über einen bestimmten Zeitraum (mindestens einen Monat) ins Ausland entsendet werden, können steuerliche Begünstigungen geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieses Einkommen zu einem großen Teil lohnsteuerbefreit.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008200.html