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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Begünstigte Auslandstätigkeit

Steuerfreistellung von bis zu 60% der laufenden Bezüge bei Auslandsentsendung

Österreichische Arbeitnehmer, die von ihrem heimischen Arbeitgeber für Bau- und Montagearbeiten über einen bestimmten Zeitraum (mindestens einen Monat) ins Ausland entsendet werden, können steuerliche Begünstigungen geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieses Einkommen zu einem großen Teil lohnsteuerbefreit.

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  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008200.html