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Steiermark · geprüft am 10.09.26

Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen

30 % der anerkannten Kosten als einmaliger Zuschuss — förderbar sind höchstens 30.000 € je Wohnung (bis 9.000 € Zuschuss), bei mind. 80 % Erwerbsminderung oder ab Pflegestufe 4 höchstens 50.000 € (bis 15.000 €)

Diese Förderung unterstützt Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer bei der barrierefreien Umgestaltung ihrer Wohnräume. Ziel ist es, Treppen, Schwellen und andere Hindernisse zu entfernen, um sicheres Wohnen im Alter zu ermöglichen.

Steht dir Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen zu?

4 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob 30% Annuitätenzuschuss oder 15% Förderungsbeitrag für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Sanierung

Antragsteller

Privatperson

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840236/167097041/