Kärnten
AK-Insolvenz-Soforthilfe
Rückzahlbares Darlehen, maximal €3.000 – limitiert auf das Doppelte des Monatsnettobezugs
Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers ein rückzahlbares Darlehen zur Überbrückung von Zahlungsverpflichtungen. Voraussetzung ist AK-Mitgliedschaft und angemeldete Forderungen beim Insolvenz-Entgelt-Fond.
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Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/beratung/foerderungen/insolvenzsoforthilfe/index.html